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Berufsunfähigkeits-Versicherung
Die
Berufsunfähigkeitsversicherung ist nicht nur Selbstständigen und
Freiberuflern zu empfehlen, die keine Sozialversicherungs- beiträge
zahlen. Selbständige erhalten keine Rente vom Staat, wenn sie
vorzeitig aus dem Berufsleben ausscheiden müssen.
Aber auch
Arbeitnehmer, die nach 1961 geboren sind, erhalten nur dann die
staatliche Minirente, wenn sie tatsächlich vollständig berufsunfähig
sind.
Oder: (Jeder Berufstätige sollte sich rechtzeitig Gedanken
darüber machen, welche finanziellen Konsequenzen eine durch
Krankheit oder Unfall bedingte vollständige Erwerbsminderung hat. Wer
sich allein auf die staatliche Versorgung verlässt, kann unter Umstän- den
eine böse Überraschung erleben. ) Das Risiko, berufsunfähig zu
werden, wird unterschätzt. Die häufigste Ursache für eine Berufs- unfähigkeit
sind nicht Unfälle, sondern Krankheiten wie zum Beispiel ein
Rückenleiden.
2002 mussten über 175.000
Arbeitnehmer ihren Beruf wegen verminderter Erwerbsfähigkeit
vorzeitig aufgeben! Mehr als 80% davon erhielten eine
Erwerbsunfähigkeitsrente. Die Berufsunfähig- keitsversicherung
zahlt eine monatliche Rente, sofern die Berufs- unfähigkeit durch
Krankheit und Unfall entstanden und ärztlich nachgewiesen ist.
Dabei
handelt es sich durchaus um keine Ausnahmeerscheinung: Eine
Erwerbsminderung kann jeden Berufstätigen treffen, und die staatliche
Erwerbsminderungsrente stellt häufig nicht einmal die Grundversorgung
der Betroffenen sicher. Außer Frage steht, dass der gewohnte
Lebensstandard auf keinen Fall gehalten werden kann.
In einer
Phase, in der sich ein Mensch neu mit seinem Leben arrangieren muss,
kommt es zusätzlich zu einem finanziellen Engpass, der
existenzielle Ausmaße annehmen kann. Neben der privaten
Haftpflichtversicherung stellt die Sicherstellung des Einkommens daher die
wichtigste private Absicherung dar. Damit wird die Einkommenslücke
geschlossen, die die gesetzliche Erwerbsminderungsrente hinterlässt. Es
ist also zwingend notwendig, sich gegen die Folgen einer
Erwerbsminderungsrente zusätzlich privat abzusichern.
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