Bauleistungs- und Bauherren-Haftpflichtversicherung

Zu den Bauversicherungen zählen insbesondere die Bauherrenhaft-
pflicht-versicherung, die Bauleistungsversicherung und die Feuerroh-
bauversicherung.

Bauherrenhaftpflicht und Bauleistungsversicherung sollten zusammen abgeschlossen werden. Nur dann sind Sie gegenRisiken beim Haus-
bau ausreichend versichert. Eine Bauherren-Haftpflichtversicherung
bietet umfassenden Schutz gegen das Risiko von Haftungsansprüchen
Dritter. Damit ist der Bauherr abgesichert, wenn beispielsweise herab-
stürzende Bauteile ein PKW beschädigt oder Menschen zu Schaden kommen. Ebenso, wenn spielenden Kindern auf der Baustelle etwas
zustößt. Ein Verbotsschild oder ein Bauzaun reichen nämlich nicht aus,
um mögliche Ansprüche immer abzuwehren.

Eine entsprechende Absicherung schützt vom Baubeginn bis hin zur
Abnahme. Eine Bauleistungsversicherung deckt Schäden auf der Bau-
stelle ab. Sie haftet gegen Vandalismus, für Schäden wie Brand, Hagel,
Sturm oder Hochwasser oder wenn zum Beispiel bereits installierte
Heizkörper gestohlen werden. Die Höhe der Beiträge ist abhängig von
der Bausumme. Das Ende der Bauzeit und der Einzug in das neue
Heim muss unbedingt sofort angezeigt werden. Zu diesem Zeitpunkt
endet der Versicherungsschutz über die Bauherrenhaftpflicht und
Bauleistungsversicherung. Ab Einzug tritt die Wohngebäudeversicherung
in Kraft, bzw. muss diese abgeschlossen werden.