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Bauleistungs- und Bauherren-Haftpflichtversicherung
Zu den
Bauversicherungen zählen insbesondere die Bauherrenhaft- pflicht-versicherung,
die Bauleistungsversicherung und die Feuerroh- bauversicherung.
Bauherrenhaftpflicht
und Bauleistungsversicherung sollten zusammen abgeschlossen werden. Nur
dann sind Sie gegenRisiken beim Haus- bau ausreichend versichert. Eine
Bauherren-Haftpflichtversicherung bietet umfassenden Schutz gegen das
Risiko von Haftungsansprüchen Dritter. Damit ist der Bauherr
abgesichert, wenn beispielsweise herab- stürzende Bauteile ein PKW
beschädigt oder Menschen zu Schaden kommen. Ebenso, wenn spielenden
Kindern auf der Baustelle etwas zustößt. Ein Verbotsschild oder ein
Bauzaun reichen nämlich nicht aus, um mögliche Ansprüche immer
abzuwehren.
Eine entsprechende Absicherung schützt vom Baubeginn
bis hin zur Abnahme. Eine Bauleistungsversicherung deckt Schäden auf
der Bau- stelle ab. Sie haftet gegen Vandalismus, für Schäden wie
Brand, Hagel, Sturm oder Hochwasser oder wenn zum Beispiel bereits
installierte Heizkörper gestohlen werden. Die Höhe der Beiträge ist
abhängig von der Bausumme. Das Ende der Bauzeit und der Einzug in
das neue Heim muss unbedingt sofort angezeigt werden. Zu diesem
Zeitpunkt endet der Versicherungsschutz über die Bauherrenhaftpflicht
und Bauleistungsversicherung. Ab Einzug tritt die
Wohngebäudeversicherung in Kraft, bzw. muss diese abgeschlossen
werden.
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