Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung

Die "normale" Haftpflichtversicherung deckt keine Personen- oder
Sachschäden ab, die durch den Besitz oder das Betreiben eines
Öltanks entstehen. Um derartige Risiken abzudecken, ist der
Abschluss einer speziellen Gewässerschaden-Haftpflicht- versicher-
ung erforderlich. Eine Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung
deckt Schäden ab, die durch ein Leck im Öltank verursacht werden.

Die Versicherungsleistung umfasst die Zahlung aller Kosten für
Maßnahmen zur Behebung des Gewässerschadens. Auch die
Schäden, die dem Versicherungsnehmer am eigenen Anwesen
durch den lecken Öltank entstehen, sind versichert. Die Beitrags-
höhe hängt von der Größe, dem Standort des Öltanks (ober- oder
unterirdisch) und der gewählten Deckungssumme ab.