
|

Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung
Die "normale"
Haftpflichtversicherung deckt keine Personen- oder Sachschäden ab, die
durch den Besitz oder das Betreiben eines Öltanks entstehen. Um
derartige Risiken abzudecken, ist der Abschluss einer speziellen
Gewässerschaden-Haftpflicht- versicher- ung erforderlich. Eine
Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung deckt Schäden ab, die
durch ein Leck im Öltank verursacht werden.
Die
Versicherungsleistung umfasst die Zahlung aller Kosten für Maßnahmen
zur Behebung des Gewässerschadens. Auch die Schäden, die dem
Versicherungsnehmer am eigenen Anwesen durch den lecken Öltank
entstehen, sind versichert. Die Beitrags- höhe hängt von der Größe, dem
Standort des Öltanks (ober- oder unterirdisch) und der gewählten
Deckungssumme ab.
|

|