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Boots-Haftpflichtversicherung
Die
Sportboothaftpflichtversicherung versichert die gesetzliche Haftpflicht
des Versicherungsnehmers aus Halten, Besitz und Gebrauch von eigenen
Wassersportfahrzeugen. In der Privathaft- pflichtversicherung sind
Schäden durch den Betrieb von eigenen Wasserfahrzeugen
ausgeschlossen. Versichert sind nur Schäden, die durch das Führen
und Bedienen von fremden Wassersport- fahrzeugen entstehen. Sie dürfen
ausschließlich zu privaten Zwecken verwendet werden und müssen
ihren Standort im Inland haben.
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