Kranken-Versicherung

Auch Anfang 2006 mussten Versicherte in der gesetzlichen Kranken-
versicherung wieder erfahren, dass entweder die Leistungen gekürzt
werden oder die Beiträge sich erhöhen.

Die gesetzliche Krankenkasse erlaubt die Kündigung mit einer Frist
von zwei Monaten zum Monatsende. Die Mitgliedschaft in der gesetz-
lichen Krankenversicherung endet bei einer Kündigung mit Ablauf
des übernächsten Monats, der auf die Kündigung folgt.

Die Kündigung muss in jedem Fall schriftlich (per Einschreiben) aus-
gesprochen werden. Um ein "Krankenkassen-Hopping" zu vermeiden,
ist die versicherte Person für 18 Monate an den Wechsel gebunden
(Bindungsfrist). Bei einer Beitragserhöhung besteht ein Sonder-
kündigungsrecht bei der Krankenkasse.

Außerdem entfällt die Bindungsfrist, d.h. der Versicherungsnehmer
kann bei einer Beitragserhöhung mit einer Frist von zwei Monaten
zum Monatsende die Versicherung kündigen.