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Kranken-Versicherung
Auch Anfang 2006 mussten Versicherte
in der gesetzlichen Kranken- versicherung wieder erfahren, dass
entweder die Leistungen gekürzt werden oder die Beiträge sich
erhöhen.
Die gesetzliche Krankenkasse erlaubt die Kündigung
mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende. Die Mitgliedschaft in
der gesetz- lichen Krankenversicherung endet bei einer Kündigung mit
Ablauf des übernächsten Monats, der auf die Kündigung folgt.
Die
Kündigung muss in jedem Fall schriftlich (per Einschreiben) aus- gesprochen
werden. Um ein "Krankenkassen-Hopping" zu vermeiden, ist die
versicherte Person für 18 Monate an den Wechsel gebunden (Bindungsfrist).
Bei einer Beitragserhöhung besteht ein Sonder- kündigungsrecht bei
der Krankenkasse.
Außerdem entfällt die Bindungsfrist, d.h. der
Versicherungsnehmer kann bei einer Beitragserhöhung mit einer Frist von
zwei Monaten zum Monatsende die Versicherung kündigen.
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