Auslandsreisekranken-Versicherung

Privat Krankenversicherte können sich die Kosten für eine Reise-
krankenversicherung sparen. Ausnahme: Man möchte auch den
aus Krankheitsgründen möglicherweise erforderlichen Krankenrück-
transport in die Heimat absichern.

Die gesetzliche Krankenkasse erteilt ihrem Mitglied zwar einen
Auslandskrankenschein, aber Ärzte sind nicht generell verpflichtet,
den Auslandskrankenschein zu akzeptieren. Außerdem erstatten
die gesetzlichen Kassen die Kosten für eine ärztliche Behandlung
nur, wenn die ärztliche Leistung innerhalb der EU erfolgt.

Außerhalb der europäischen Grenzen sind Sie Privatpatient – und
müssen daher hohe Behandlungskosten ohne zusätzlichen Versicher-
ungsschutz selbst bezahlen.

Die Versicherungsprämie für eine Reisekrankenversicherung auf
Jahresbasis beträgt max. 18,00 Euro für die ganze Familie. Da ein
Auslandsschutz bei der Gesetzlichen Krankenkasse fast gänzlich fehlt,
sollte insbesondere bei Auslandsreisen in ferne Länder, nicht an
diesen geringen trägen gespart werden