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Auslandsreisekranken-Versicherung
Privat Krankenversicherte
können sich die Kosten für eine Reise- krankenversicherung
sparen. Ausnahme: Man möchte auch den aus Krankheitsgründen
möglicherweise erforderlichen Krankenrück- transport in die
Heimat absichern.
Die gesetzliche Krankenkasse erteilt ihrem
Mitglied zwar einen Auslandskrankenschein, aber Ärzte sind nicht
generell verpflichtet, den Auslandskrankenschein zu akzeptieren.
Außerdem erstatten die gesetzlichen Kassen die Kosten für eine
ärztliche Behandlung nur, wenn die ärztliche Leistung innerhalb
der EU erfolgt.
Außerhalb der europäischen Grenzen sind Sie
Privatpatient – und müssen daher hohe Behandlungskosten ohne
zusätzlichen Versicher- ungsschutz selbst bezahlen.
Die
Versicherungsprämie für eine Reisekrankenversicherung auf Jahresbasis
beträgt max. 18,00 Euro für die ganze Familie. Da ein Auslandsschutz
bei der Gesetzlichen Krankenkasse fast gänzlich fehlt, sollte
insbesondere bei Auslandsreisen in ferne Länder, nicht an diesen
geringen trägen gespart werden
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