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Gesetzliche-Krankenversicherung
Auch Anfang 2006 mussten
Versicherte in der gesetzlichen Kranken- versicherung wieder erfahren,
dass entweder die Leistungen gekürzt werden oder die Beiträge sich
erhöhen.
Die gesetzliche Krankenkasse erlaubt die Kündigung
mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende. Die Mitgliedschaft in
der gesetz- lichen Krankenversicherung endet bei einer Kündigung mit
Ablauf des übernächsten Monats, der auf die Kündigung folgt. Die
Kündigung muss in jedem Fall schriftlich (per Einschreiben)
ausgesprochen werden.
Um ein "Krankenkassen-Hopping" zu
vermeiden, ist die versicherte Person für 18 Monate an den Wechsel
gebunden (Bindungsfrist).
Bei einer Beitragserhöhung besteht ein
Sonderkündigungsrecht bei der Krankenkasse. Außerdem entfällt die
Bindungsfrist, d.h. der Versicher- ungsnehmer kann bei einer
Beitragserhöhung mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende
die Versicherung kündigen.
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