Gesetzliche-Krankenversicherung

Auch Anfang 2006 mussten Versicherte in der gesetzlichen Kranken-
versicherung wieder erfahren, dass entweder die Leistungen gekürzt
werden oder die Beiträge sich erhöhen.

Die gesetzliche Krankenkasse erlaubt die Kündigung mit einer Frist
von zwei Monaten zum Monatsende. Die Mitgliedschaft in der gesetz-
lichen Krankenversicherung endet bei einer Kündigung mit Ablauf
des übernächsten Monats, der auf die Kündigung folgt. Die Kündigung
muss in jedem Fall schriftlich (per Einschreiben) ausgesprochen
werden.

Um ein "Krankenkassen-Hopping" zu vermeiden, ist die versicherte
Person für 18 Monate an den Wechsel gebunden (Bindungsfrist).

Bei einer Beitragserhöhung besteht ein Sonderkündigungsrecht bei der Krankenkasse. Außerdem entfällt die Bindungsfrist, d.h. der Versicher-
ungsnehmer kann bei einer Beitragserhöhung mit einer Frist von zwei
Monaten zum Monatsende die Versicherung kündigen.