Private-Krankenversicherung

Eine private Krankenversicherung ist auf jeden Fall empfehlenswert
für gutverdienende Singles oder berufstätige, kinderlose Paare.
Die Beitragshöhe richtet sich nämlich nicht nach der Höhe des
Einkommens, sondern nach dem Eintrittsalter.

Allerdings können sich Arbeitnehmer nur privat krankenversichern,
wenn ihr Jahresbruttoeinkommen die sogenannte Versicherungs-
pflichtgrenze (Jahr 2006: 47.250 Euro) übersteigt.

Selbstständige, Freiberufler und Beamte sind unabhängig von ihrem
Einkommen von der Krankenversicherungspflicht befreit und können
daher zwischen privater Krankenversicherung und gesetzlicher
Krankenkasse wählen.

Für freiberuflich tätige Künstler und Journalisten gilt eine Sonder-
bestimmung: Sie sind wie Arbeitnehmer bis zur Versicherungs-
pflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert.

Gesundheitsprüfung: Wer unter leichten Vorerkrankungen wie zum
Beispiel Übergewicht oder Bluthochdruck leidet, muss mit einem
Risikozuschlag rechnen. Bei schlechtem Gesundheitszustand wird
eine Aufnahme von der Privatversicherung zumeist abgelehnt.